COVID 19 – Öffnung der Hundesportplätze ab 01. Mai 2020

Aufgrund dessen, dass die Ausgangsbeschränkungen mit 30.04. ausser Kraft getreten sind, können die Ausbildungs- und Hundesportplätze ab 01.05. unter Einhaltung von entsprechenden Sicherheitsbestimmungen das Training und den Kursbetrieb wieder aufnehmen.

Beim Training muss auf den nötigen Sicherheitsabstand (mind. 1 m) geachtet werden. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken ist empfehlenswert.
ProTraining darf die Anzahl von 10 anwesenden Personen nicht überschritten werden.

Durch die Einschränkung, dass „Veranstaltungen“ mit max. 10 Personen begrenzt sind, können voraussichtlich bis 30. Juni keine Prüfungen durchgeführt werden.

Wir werden euch über zukünftige Änderungen und weitere Informationen auf dem Laufenden halten.

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